Stand / Version: 2026-06-02
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“) gelten für alle Verträge zwischen der S.O.S. IT business GmbH, Kirchhellener Ring 74, 46244 Bottrop (nachfolgend „Anbieter“) und dem Besteller (nachfolgend „Kunde“) über die Bereitstellung der Cloud-Software „Organisationstool.de“ (nachfolgend „Software“) und etwaige damit verbundene Nebenleistungen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Verfahren einsehbare und vom Kunden ausdrücklich akzeptierte Fassung.
(2) Mit Abschluss des Online-Bestellprozesses durch Absenden der Bestellung sowie gesonderter, nachweisbarer Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen kommt der Nutzungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“) zustande. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dem ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde; ein konkludentes Einverständnis des Anbieters (z. B. durch Leistungserbringung) ist ausgeschlossen.
(3) Individuelle Vereinbarungen (z. B. gesonderte Rahmenverträge, Angebote, Bestellbestätigungen) haben Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen, soweit sie im Einzelfall klar vorgehen. Im Übrigen bleibt die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland im Anwendungsbereich des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB) unberührt, soweit dispositiv zulässig.
(4) Die Software richtet sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Soweit dennoch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handeln, gelten die unabdingbaren Vorschriften des Verbraucherschutzes. Eine an den Verbraucher gerichtete ausführliche Information zu Widerruf und Beschwerdewegen wird – soweit erforderlich – auf gesonderten Informationsseiten bzw. in der Bestellstrecke bereitgestellt; diese Nutzungsbedingungen ersetzen keine individualisierte Verbraucherbelehrung, wo gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Nutzungsbedingungen bezeichnet
(1) „Benutzerkonten“ personenbezogene Zugänge, die der Kunde im Rahmen der lizenzierten Benutzeranzahl anlegt und die den authentifizierten Zugang zur Software ermöglichen.
(2) „Kundendaten“ sämtliche Daten, Inhalte, Dateien, Texte, personenbezogenen Informationen und sonstigen Informationen, die der Kunde die Software einspielt, durch Schnittstellen übermittelt oder die durch Nutzerhandeln innerhalb der Mandantenorganisation entstehen.
(3) „Mandantenorganisation“ die Organisationseinheit des Kunden in der Software, für die die Lizenz gilt und unter der Benutzerkonten geführt werden.
(4) „Drittanbieter“ selbstständige Anbieter von Infrastruktur-, Kommunikations-, Zahlungs-, KI- oder sonstigen Online-Diensten, die nicht Bestandteil der gewährten Hauptleistung sind oder nur über Schnittstellen angebunden werden können.
(5) „Persönliche Sprachnachricht“ (Produktmodul) bezeichnet die Funktion, über die authentifizierte Nutzer des Kunden audio-basierte Nachrichten aufnehmen, als Entwurf speichern und über einen vom System erzeugten Zugangslink an von dem Kunden benannte Empfänger übermitteln können, ohne dass Empfänger ein Benutzerkonto benötigen.
(6) „Behördenanfrage“ bezeichnet eine schriftliche oder elektronische Anfrage, Aufforderung oder Anordnung einer judikativen (insbesondere Gerichte, Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer justiziellen Aufgaben) oder exekutiven (insbesondere Polizei, Zoll, Verfassungsschutz, Finanzbehörden mit Befugnissen nach Verwaltungsrecht) Behörde oder einer vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Stelle, die auf Herausgabe, Offenlegung, Zugang zu oder Einstellung der Verarbeitung von Daten abzielt — abgegrenzt von Anfragen betroffener Personen nach Art. 15–22 DSGVO.
§ 3 Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die Software als webbasierte Anwendung (Software-as-a-Service) über das Internet zum Zugriff bereitzustellen. Hosting, Betrieb in einem vom Anbieter oder seinen Unterauftragnehmern betriebenen Rechenzentrum sowie Bereitstellung von Updates und Sicherheitspatches im Rahmen der Produktpflege gehören zur Hauptleistung, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.
(2) Der konkrete Funktionsumfang (Module, Kapazitäten, Schnittstellen, Grenzen bei Nutzerzahl und Datenvolumen) ergibt sich aus der Produktbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung, dem gewählten Lizenzpaket sowie etwaigen im Bestellprozess angezeigten technischen Voraussetzungen. Übersichten auf Marketingseiten sind unverbindliche Annäherungswerte; verbindlich sind die beim Checkout angezeigten Parameter.
(3) Der Anbieter behält sich die Weiterentwicklung der Software vor, einschließlich Hinzufügen, Umbenennen oder Entfernen von Funktionen, sofern der wesentliche Vertragszweck (ordnungsgemäße digitale Zusammenarbeit im Rahmen des vereinbarten Einsatzzwecks) dem Kunden im Wesentlichen erhalten bleibt und Anpassungen dem Kunden zumutbar sind. Mäßigungs- und Anpassungspflichten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben; eine dauerhafte Einschränkung wesentlicher, ausdrücklich zugesicherter Leistungsmerkmale setzt vorgängige Ankündigung und ggf. Minderung oder Anpassung voraus, sofern dem Kunden die Fortführung unzumutbar ist.
(4) Customizing, Individualprogrammierung, Migrationen von Altsystemen, fachliche Beratung, Prozessberatung, Rechtsberatung, Schulungen über den in den Leistungsbeschreibungen genannten Umfang hinaus und vergleichbare Dienstleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, es sei denn, sie werden ausdrücklich gesondert beauftragt und vergütet.
(5) Dem Kunden steht kein Anspruch auf Quellcode, technische Dokumentation jenseits der Endnutzerdokumentation, stillschweigende Einräumung von Sublicenzen an Dritte außerhalb des vereinbarten Benutzerkreises oder dauerhafte Eignung der Software für jeden erdenklichen Einsatzzweck zu.
(6) Demo-, Test-, Beta- und Evaluierungsfunktionen können jederzeit geändert, beschränkt oder eingestellt werden. Sie werden „wie besehen“ bereitgestellt, ohne zugesicherte Fehlerfreiheit oder Eignung.
§ 4 Rechte an der Software; Nutzungserlaubnis; Nutzungsverbote
(1) Sämtliche Rechte an der Software, an der Dokumentation, an Marken, an der Benutzeroberfläche und an sonstigem geistigen Eigentum stehen dem Anbieter oder seinen Lizenzgebern zu. Dem Kunden wird – vorbehaltlich vollständiger Zahlung – eine zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und auf den vereinbarten Personenkreis und Mandantenorganisation beschränkte einfache Nutzungsberechtigung eingeräumt.
(2) Der Kunde darf Benutzerkonten nur für eigene Mitarbeitende, gesetzliche Vertreter oder durch ihn schriftlich oder in einem nach außen dokumentierten internen Prozess ausdrücklich legitimierte Personen anlegen. „Seat Sharing“, die gemeinsame Nutzung eines Kontos durch mehrere natürliche Personen oder die öffentliche Bereitstellung von Zugangsdaten sind untersagt.
(3) Untersagt sind insbesondere: Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung über das gesetzlich zwingend Zulässige hinaus; Umgehung technischer Schutzmaßnahmen; automatisiertes Auslesen (Scraping) ohne vorherige schriftliche Zustimmung; Nutzung zur Verbreitung rechtswidriger, diskriminierender oder jugendgefährdender Inhalte; Nutzung, die vorsätzlich die Stabilität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Infrastruktur oder Dritter beeinträchtigt; Einsatz der Software für betrügerische, strafbare oder abmahnfähige Handlungen; Weiterverkauf des Zugangs an Dritte.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass verarbeitete Kundendaten und Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt. Der Anbieter wird keine Inhalte vorab redaktionell prüfen, es sei denn, dies ist gesetzlich angeordnet oder durch Aufsicht unabweisbar.
§ 5 Schnittstellen, Drittanbieter und künstliche Intelligenz
(1) Die Software kann optionale Schnittstellen zu E-Mail-Diensten, Kalendersystemen, Zahlungsdienstleistern, Dokumentenspeichern, Kommunikationsdiensten oder anderen Online-Diensten anbieten. Für Verfügbarkeit, Richtigkeit und Datenschutz dieser Drittanbieter sind allein der jeweilige Anbieter und – soweit der Kunde dort Vertragspartner ist – der Kunde verantwortlich.
(2) Die Nutzung externer Künstlicher Intelligenz (z. B. über APIs großer Cloud-Anbieter oder Spezialanbieter) ist kein wesentlicher Vertragsbestandteil und nicht Gegenstand der monatlichen Softwarelizenz aus diesem Vertrag, sofern nicht ausdrücklich anderes in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien festgehalten ist. Organisationstool.de kann Funktionen bereitstellen, die strukturierte Abfragen, Kontextübertrag oder Schnittstellenschritte unterstützen; die eigentliche Inferenz oder Ausführung erfolgt über die vom Kunden gewählte und beim jeweiligen Hersteller gesondert zu vertraglichen und datenschutzrechtlichen Bedingungen gebuchte KI-Infrastruktur und dessen Nutzungsbedingungen.
(3) Für Vertrag, Entgelte, Datenverarbeitung, Auftragsverarbeitung, Compliance und Nutzungsrecht beim jeweiligen KI- oder Drittanbieter ist allein der Kunde gegenüber dem jeweiligen Hersteller verantwortlich; der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Ergebnisse, fehlerfreie API-Antworten, Modellverfügbarkeit oder rechtliche Zulässigkeit der KI-gestützten Inhalte.
§ 5a Zusatzmodul „Persönliche Sprachnachricht“
(1) Sofern der Kunde das Zusatzmodul „Persönliche Sprachnachricht“ (Personal Voice) im Bestellprozess oder in der Verwaltungsoberfläche gebucht hat, gelten die Regelungen dieses Abschnitts zusätzlich zu den übrigen Nutzungsbedingungen. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Buchung angezeigte Funktions- und Kontingentumfang.
(2) Der Kunde bleibt für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der aufgenommenen Sprachnachrichten und ihrer Verbreitung an Empfänger verantwortlich. Er stellt sicher, dass er über eine ausreichende Rechtsgrundlage verfügt (z. B. Einwilligung der Empfänger, berechtigtes Interesse im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen unter Beachtung von § 7 UWG, berufsrechtlicher Pflichten und branchenspezifischer Vorgaben). Der Anbieter prüft Inhalte nicht vorab.
(3) Der Kunde darf Sprachnachrichten nicht für rechtswidrige, belästigende, diskriminierende, täuschende oder wettbewerbswidrige Zwecke nutzen, keine personenbezogenen Daten Dritter ohne erforderliche Rechtsgrundlage verarbeiten und keine Aufnahmen von Personen ohne deren erforderliche Kenntnis oder Einwilligung erstellen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
(4) Empfänger erhalten in der Regel einen personalisierten Link ohne Anmeldung. Der Kunde ist für den sicheren Versand (z. B. korrekte Adresse, vertrauliche Kanäle) und für die Entscheidung verantwortlich, ob der Link weitergegeben werden darf. Der Anbieter kann technische Schutzmaßnahmen (z. B. Ablauf, Zugriffsbeschränkungen) bereitstellen; ein absoluter Schutz vor unbefugtem Abruf durch Dritte, die den Link erlangen, wird nicht zugesichert.
(5) Audioinhalte werden im Rahmen des vereinbarten Pakets auf Servern in Deutschland gespeichert. Speicherdauer, Kontingente (Fair Use), Löschung nach Ablauf oder manuelle Löschung sowie Statistiken (z. B. Abrufnachweise) ergeben sich aus der Produktbeschreibung. Der Kunde hat die Pflicht, Empfänger — soweit erforderlich — über Verarbeitung und Speicherdauer zu informieren.
(6) Der Anbieter stellt keine Rechtsberatung zur Zulässigkeit von Sprachnachrichten in Versicherungs-, Gesundheits-, Finanz- oder anderen regulierten Branchen bereit. Branchenvorgaben und interne Compliance des Kunden bleiben in der Verantwortung des Kunden.
§ 6 Entgelte, Fälligkeit, Rechnungsstellung, Zahlungsverzug, Preisänderungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Paket (Nettoentgelt zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer). Die Leistung des Anbieters ist eine fortlaufende Dauerschuld; Entgeltfälligkeit tritt – soweit im Bestellprozess nicht anders dargestellt – jeweils im Voraus für den folgenden Abrechnungszeitraum ein.
(2) Soweit im Bestellprozess SEPA-Lastschrift vereinbart ist, erteilt der Kunde dem Anbieter ein entsprechendes Lastschriftmandat. Rücklastschriften, ungedeckte Konten oder fehlgeschlagene Zahlungsvorgänge gehen zu Lasten des Kunden; entstehende Bank- und Bearbeitungsentgelte kann der Anbieter weiterbelasten, soweit rechtlich zulässig.
(3) Der Kunde kommt mit Zahlung in Verzug, wenn er trotz Fälligkeit und Rechnung nicht leistet. Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere Ansprüche (z. B. Rücktritt, Sperrung) bleiben unberührt. Der Anbieter ist berechtigt, bei anhaltendem Zahlungsverzug die Zugänge vorerst zu sperren, bis der rückständige Betrag beglichen ist; eine dadurch entstehende Nichtverfügbarkeit begründet keinen Minderungs- oder Schadensersatzanspruch, sofern der Anbieter die Sperrung angemessen angekündigt hat.
(4) Preisänderungen sind zulässig, sofern sie sachlich gerechtfertigt sind (z. B. Allgemeine Kostenentwicklung, Inflation, steuerliche oder infrastrukturbezogene Anpassungen) und dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt werden. Erhöht sich das Entgelt um mehr als 8 % innerhalb von zwölf Monaten, kann der Kunde innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung ordentlich kündigen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung. Tut er dies nicht, gelten die neuen Preise als vereinbart. Eine Kündigung aus wichtigem Grund wegen unerheblicher Anpassungen ist ausgeschlossen, sofern die Anpassung im marktüblichen Rahmen bleibt.
(5) Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist nur statthaft, soweit die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder vom Anbieter anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu, die in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptsache stehen.
§ 7 Mitwirkung, Sicherheit und rechtliche Verantwortung des Kunden
(1) Der Kunde hat die ihm überlassenen Zugangsdaten und API-Schlüssel geheim zu halten, zu sichern und bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu ändern bzw. den Anbieter zu informieren. Der Kunde setzt technische und organisatorische Maßnahmen um, die unter Berücksichtigung des Stands der Technik angemessen sind (Passwortrichtlinien, Zwei-Faktor-Authentifizierung soweit angeboten, Schulung der Nutzer).
(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der von ihm verarbeiteten Daten (u. a. Aufbewahrungspflichten berufsrechtlicher oder regulatorischer Natur, Einwilligungen, Berechtigungskonzepte). Der Anbieter berät den Kunden nicht zu Einzelfällen der Datenverarbeitung, soweit keine gesonderte Beratungsvereinbarung besteht.
(3) Der Kunde informiert seine Nutzer über eine zum Zweck der Nutzung der Software angemessene Datenschutzerklärung und – soweit erforderlich – über die Einbindung von Unterauftragsverarbeitern des Anbieters gemäß Art. 28 DSGVO.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen Handlungen des Kunden, seinen Nutzern oder aus von ihm eingestellten Inhalten entstehen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten, es sei denn, der Anbieter hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder gegen höherrangige Pflichten verstoßen.
§ 8 Betrieb, Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Der Anbieter bemüht sich um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb der Software im Rahmen einer professionellen Cloud-Umgebung. Es wird jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent und keine ununterbrochene Erreichbarkeit zugesichert. Zeitweise Beeinträchtigungen durch Internet-Störungen, Providerausfälle, Cyberangriffe, Wartungsarbeiten oder höhere Gewalt liegen außerhalb des vertretbaren Risikos des Anbieters, soweit dieser seine Pflichten zur Schadensabwehr und Wiederherstellung einhält.
(2) Geplante Wartungen werden – soweit möglich und mit vertretbarem Aufwand – vorab angekündigt und zeitlich so gelegt, dass ein angemessener wirtschaftlicher Betrieb des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt wird; eine Totalvermeidung von Ausfallzeiten ist technisch nicht garantiert.
(3) Supportleistungen (Kanäle, Reaktionszeiten, Sprachen) ergeben sich aus den zum Zeitpunkt der Bestellung mitgeteilten Produktinformationen oder gesonderten Servicelevel-Vereinbarungen. Ein Anspruch auf telefonischen Support rund um die Uhr besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei ordnungsgemäßer Nutzung und unter Einhaltung der vom Anbieter mitgeteilten technischen Voraussetzungen im Wesentlichen die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist und der Kunde sie nach den anerkannten Regeln der Technik wie vertraglich üblich nutzen kann.
(2) Für Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, unsachgemäße Konfiguration durch den Kunden, Störungen der Hard- oder Softwareumgebung des Kunden, Datenimporte ohne vorherige Validierung oder auf zwingende Schnittstellenprobleme bei Drittanbietern zurückzuführen sind, besteht keine Gewährleistung.
(3) Ausgeschlossen sind weiterhin Ansprüche auf Gewährleistung für Abweichungen, die für den Kunden wirtschaftlich nur von untergeordneter Bedeutung sind, sowie für Funktionen, die als „experimentell“, „Beta“ oder vergleichbar gekennzeichnet sind.
(4) Verjährungsfristen für Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche richten sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Regeln; eine Verkürzung zu Gunsten des Anbieters gegenüber zwingendem Recht findet nicht statt.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt – soweit gesetzlich nicht abdingbar – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und weiter begrenzt auf die Summe der vom Kunden im Zwölfmonatszeitraum vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Netto-Entgelte, höchstens jedoch auf den auf zwölf Monate hochgerechneten Betrag des zum Zeitpunkt des Eintritts gültigen monatlichen Paketpreises.
(3) Für einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht kardinaler Pflichten haftet der Anbieter nicht.
(4) Mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn, ausbleibende Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Datenverlust (soweit durch zumutbare Datensicherung durch den Kunden vermeidbar), Imageschäden und Ansprüche Dritter sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter als Auftragsverarbeiter erfolgt gemäß der zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Datenschutzerklärung sowie – soweit erforderlich – einem gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde erteilt Weisungen im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Nutzung der Software; besondere Weisungen außerhalb des Produktkonzepts bedürfen der gesonderten Vereinbarung.
(2) Internationale Datenübermittlungen erfolgen nur unter Einhaltung der Voraussetzungen der DSGVO und der jeweils aktuellen Rechtsprechung (z. B. Angemessenheitsbeschlüsse, Standardvertragsklauseln). Der Kunde informiert sich über Unterauftragsverarbeiter über die bereitgestellten Listen.
(3) Betroffenenrechte (Art. 15–22 DSGVO): Anfragen betroffener Personen, die sich auf Daten beziehen, für die der Kunde Verantwortlicher ist, sind vom Kunden zu bearbeiten. Der Anbieter unterstützt als Auftragsverarbeiter im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags und der technischen Möglichkeiten (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung). Öffentliche Betroffenenanfragen können über das vom Anbieter bereitgestellte Verfahren eingereicht werden; die Zuordnung zu Mandantenorganisationen erfolgt nach sachlichen Kriterien.
(4) Judikative und exekutive Auskunftsersuchen: Erhält der Anbieter eine Anfrage, einen Beschluss oder eine Anordnung einer Gerichts-, Strafverfolgungs-, Polizei-, Zoll-, Aufsichts- oder sonstigen Behörde mit dem Ziel des Zugriffs auf oder der Herausgabe von Daten, prüft er diese unter Beachtung von Gesetz, Verhältnismäßigkeit und ggf. anwendbarem Berufs- oder Zeugnisverweigerungsrecht. Der Anbieter wird Daten nur offenlegen, zugänglich machen oder Maßnahmen nur dann ergreifen, wenn er hierzu rechtlich verpflichtet ist (z. B. bindende Anordnung, zwingende gesetzliche Offenlegungspflicht) und — soweit zulässig — den Kunden vorab informieren oder ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
(5) Soweit die angeforderten Daten eindeutig der Verantwortlichkeit des Kunden als Verantwortlichem für bestimmte Kundendaten oder Sprachnachrichteninhalte unterfallen, wird der Anbieter — sofern rechtlich zulässig — die Behörde auf den Kunden verweisen oder die Mitwirkung erst nach Rücksprache mit dem Kunden vornehmen, es sei denn, eine unverzügliche Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben oder durch bindende gerichtliche Entscheidung angeordnet.
(6) Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn ihm Behördenanfragen bekannt werden, die die Verarbeitung durch den Anbieter oder die Infrastruktur des Zusatzmoduls „Persönliche Sprachnachricht“ betreffen, und stellt dem Anbieter auf Anforderung die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen (Kopie der Anfrage, Aktenzeichen, Kontakt der Behörde) zur Verfügung.
(7) Der Anbieter dokumentiert eingegangene Behördenanfragen und die wesentlichen Bearbeitungsschritte in einem internen Register, soweit dies für Nachweis- und Rechenschaftspflichten erforderlich ist. Eine freiwillige Herausgabe von Daten an Behörden ohne Rechtsgrundlage findet nicht statt.
§ 12 Datenhaltung, Backup, Export und Löschung bei Vertragsende
(1) Die Hoheit über die Kundendaten verbleibt beim Kunden. Der Anbieter verarbeitet diese nur zur Vertragserfüllung und nach Weisung im Rahmen der Produktfunktionen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, eigenverantwortlich für angemessene Sicherungskopien (Backups) seiner geschäftskritischen Daten zu sorgen und exportierbare Daten regelmäßig zu sichern, soweit die Software Exportfunktionen bereitstellt. Ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner gelöschter Datensätze über einen unbegrenzten Zeitraum besteht nicht; etwaige retention policies werden im Produkt oder in technischer Dokumentation beschrieben.
(3) Nach Beendigung des Vertrags kann der Anbieter die Kundendaten nach einer angemessenen Übergangsfrist löschen oder anonymisieren, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Ansprüche entgegenstehen. Auf Verlangen des Kunden wird – soweit technisch und wirtschaftlich zumutbar – ein strukturierter Export angeboten; hierfür können gesonderte Entgelte anfallen, wenn ein außergewöhnlicher Aufwand entsteht.
§ 13 Vertraulichkeit und Schutz von Geschäftsgeheimnissen
(1) Beide Parteien werden vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, geheim halten und nur zur Vertragserfüllung verwenden.
(2) Dies gilt nicht für Informationen, die ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich wurden, die dem Empfänger bereits rechtmäßig vorlagen oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
§ 14 Urheber- und Leistungsschutzrechte
(1) Alle Schutzrechte an der Software verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erwirbt keine weitergehenden Rechte als in § 4 genannt.
(2) Gibt der Kunde Anregungen, Feedback oder Verbesserungsvorschläge, räumt er dem Anbieter ein uneingeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht an diesen Vorschlägen ein, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Vergütung oder Miturheberschaft entsteht, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
§ 15 Laufzeit und Kündigung
(1) Vertragslaufzeit, Mindestbindung, Abrechnungszeitraum und Kündigungsfristen ergeben sich aus den im Online-Bestellprozess angezeigten und vom Kunden bestätigten Parametern. Fehlt dort eine ausdrückliche Regelung, gilt das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Abrechnung; die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats zulässig.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei wiederholter oder schwerer Verletzung der Pflichten aus §§ 4 und 7, bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten nach Mahnung oder bei kompromittierenden Sicherheitsvorfällen auf Seiten des Kunden, die fortgesetzten Zugriff unvertretbar machen.
(3) Kündigungen bedürfen zu Beweiszwecken der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 16 Insolvenz und Aufrechterhaltung des Zugriffs
Soweit gesetzliche Insolvenz- oder Sanierungsregime greifen, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zur Fortführung oder Beendigung von Dauerschuldverhältnissen unberührt. Der Anbieter ist berechtigt, nach Maßgabe der Insolvenzordnung den Zugriff zu regeln.
§ 17 Abtretung und Übertragung
(1) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht abtreten oder übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.
(2) Der Anbieter darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger im Zusammenhang mit Unternehmensveräußerungen oder Umstrukturierungen übertragen, sofern der Kunde hierüber informiert wird und keine Verschlechterung seiner Position eintritt.
§ 18 Streitbeilegung, anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingendes Verbraucherschutzrecht am gewöhnlichen Aufenthaltsort eines Verbrauchers in der Europäischen Union bleibt unberührt, soweit anwendbar.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Anbieters (Bottrop). Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, außer er hat dies gesondert erklärt.
§ 19 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen mit angemessener Vorankündigung (mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten) ändern, wenn sachliche Gründe vorliegen (Rechtsänderung, höhere Gewalt, Weiterentwicklung der Software, Anpassung der Marktbedingungen) und der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Die Änderung wird dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang und wird der Widerspruch nicht ausdrücklich durch eine klare Erklärung abgegeben, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen, sofern der Kunde in der Mitteilung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde. Auf Verlangen des Kunden wird das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ordentlich beendet.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt das Gesetzliche; soweit dies zu einem untragbaren Ergebnis führt, werden die Parteien eine wirksame Ersatzregelung treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(2) Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form erforderlich ist.
(3) Sprache des Vertrags ist Deutsch; etwaige Übersetzungen dienen nur der Information.